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Pflegeservice

Für Ihren Aufenthalt bei uns erbringen die Pflegedienste, mit denen wir zusammenarbeiten, für Sie Leistungen aus der medizinischen Pflege sowie Betreuungsleistungen nach § 39  Sozialgesetzbuch IX (Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson). Diese Leistungen werden ggf. von Ihrer Pflegekasse getragen. Gern vermitteln wir eine Betreuung für Sie durch unsere Partner. Weiterhin können Sie Ihre Entlastungsleistungen nach §45 Sozialgesetzbuch XI (125 Euro Leistung) ebenfalls für Ihren Aufenthalt bei uns nutzen. Sprechen Sie uns einfach an, wir sind Ihnen bei der Antragstellung behilflich!

Linda Wiesner

Freie Krankenschwester

Hauskrankenpflegedienst Behrens GmbH

Kerstin Köhler

Pfegedienst

DRK Dömitz

Pflegedienst

Wieslawa Swindowska

Betreuungskraft