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Pflegeservice

Für Ihren Aufenthalt bei uns erbringen unsere Partner für Sie Leistungen aus der medizinischen Pflege sowie Betreuungsleistungen nach § 39  Sozialgesetzbuch IX (Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson). Diese Leistungen werden ggf. von Ihrer Pflegekasse getragen. Gern vermitteln wir eine Betreuung für Sie durch unsere Partner. Weiterhin können Sie Ihre Entlastungsleistungen nach §45 Sozialgesetzbuch XI (125 Euro Leistung) ebenfalls für Ihren Aufenthalt bei uns nutzen. Sprechen Sie uns einfach an, wir sind Ihnen bei der Antragstellung behilflich!